Haftpflichtgutachten

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen.

Zur Feststellung des Schadenumfanges, der Schadenhöhe, des Wiederbeschaffungswertes sowie ggf. zur Ermittlung einer merkantilen (kaufmännischen) oder technischen Wertminderung oder des Restwertes benötigen Sie ein Gutachten.

Als Geschädigter haben Sie ab einer Schadenhöhe von über 700,00 EUR das Recht einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen.

Die Kosten des Haftpflichtschadengutachtens gehen zu Lasten der gegnerischen Versicherung.

Auch bei Privathaftpflichtschäden die durch, Einkaufswagen, Fahrräder, Baufahrzeuge, Vandalismus oder spielende Kinder verursacht wurden ist ein Gutachten erforderlich.

Der Schaden wird zum Zwecke der Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenhöhe anhand der gefertigten Bilder sowie einer detaillierten Kalkulation dokumentiert.

Merkantiler Minderwert (kann nur bei Haftpflichtschaden geltend gemacht werden)

Merkantiler Minderwert bezeichnet den Wertverlust eines PKW nach einem Unfall. Auch wenn das Fahrzeug repariert wurde, hat es nicht den ursprünglichen Wert. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet das Fahrzeug weniger – aufgrund der Tatsache, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Nach dem Unfall kann der merkantile Minderwert vom ursprünglichen Preis abgezogen werden, um den aktuellen Preis zu ermitteln. Die Begriffe merkantiler Minderwert und kaufmännischer Minderwert werden hier synonym verwendet. Kaufmännisch wird der Minderwert auch genannt, weil es sich dabei um eine theoretische Größe handelt, die nicht am Auto direkt messbar ist. Der merkantile Minderwert ist nicht zu verwechseln mit dem Restwert oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs.


Kaskogutachten

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Ereignis zu Schaden kommt, zum Beispiel durch Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder Diebstahl.


Bewertungen von Kraftfahrzeugen – Wertgutachten

Bei Kauf oder Verkauf, zur Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeuges, zur Ermittlung des richtigen Versicherungstarifes, bei Erbschaften, zur Vorlage beim Finanzamt.


Restwert

Der Wert eines Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten hat, wird als Restwert bezeichnet. Er ist vor allem für die Schadensfeststellung relevant, wenn ein Totalschaden vorliegt, also das beschädigte Fahrzeug technisch oder wirtschaftlich nicht mehr aufbaufähig ist.